Nicht alle Untersuchungen und Behandlungen, die in Arztpraxen angeboten werden, können mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Trotzdem sind sie aus Sicht der Ärzte sinnvoll.
Damit Patienten trotzdem von diesen Leistungen profitieren können, gibt es sogenannte Wahlleistungen oder auch IGel (Individuelle Gesundheitsleistungen), die dann privat abgerechnet werden müssen.
Beispiele aus unserer Praxis:
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Leistungen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse hinaus wünschen, wir sagen Ihnen vorher, was es kostet und Sie bekommen einen schriftlichen Behandlungsvertrag.